Nach Besprechungen im Januar, August und September 2018 hat der Gemeinderat schliesslich am 18. März 2019 die strittige Verfügung erlassen mit Frist für die Realisierung bis Ende 2019. Somit hätte der Beschwerdeführer seit Aufgabe der Tierhaltung mehr als dreieinhalb Jahre Zeit gehabt, die nötigen Dispositionen zu treffen, um den Kanalisationsanschluss entbehrlich zu machen.