Im angefochtenen Entscheid verlangt der Gemeinderat den Anschluss des A-hofs an die Kanalisation. Er geht dabei von einer Anschlussgebühr von Fr. 42'729.– und geschätzten Baukosten von Fr. 20'000.– aus. Da die Gesamtkosten aufs einzelne Zimmer umgerechnet Fr. 5'703.– ausmachen und die ungefähre Zumutbarkeitsschwelle von Fr. 7'500.– pro Zimmer nicht überschreiten, erachtet er in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung die Anschlusspflicht als gegeben. 4. Anschlusspflicht und Ausnahmen 4.1