Eine Sicherstellungspflicht ist weder in der Bauordnung noch im Gebührenreglement vorgesehen. Für die Baubewilligungsgebühr im Betrage von Fr. 2400.- und alle weiteren mit der Baugesuchsprüfung in Zusammenhang stehenden Kosten für weitere Prüfungen und Kontrollen gemäss § 3 des Gebührenreglementes, im Betrage von total Fr. 4100.-, kann somit keine Sicherstellung verlangt werden. Diese Gebühren werden gemäss Gebührenreglement mit Rechtskraft des gemeinderätlichen Entscheides zur Zahlung fällig (§ 1 Abs. 2).