b) Die Baubewilligungsbehörde hat in der Regel im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens lediglich zu prüfen, ob einem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Hindernisse entgegenstehen (AGVE 1992 S. 305). Die Baubewilligung stellt eine sogenannte Polizeierlaubnis dar, mit der festgestellt wird, dass dem ihr zugrundeliegenden Bauvorhaben keine öffentlichrechtlichen, insbesondere baupolizeilichen und raumplanerischen Hindernisse entgegenstehen.