"Damit der Gemeinderat die Baubewilligung Nr. 892 erteilen kann, müssen die mutmasslichen Bau- und Anschlussgebühren in der Höhe von Fr. 100'000.-- gestützt auf § 34 Abs. 2 Abwasserreglement bzw. § 55 Abs. 1 Wasserreglement - bei Erteilung der Baubewilligung sichergestellt sein. Sobald die Sicherstellung (Bankgarantie, Sperrkonto) dem Gemeinderat vorliegt, wird die Baubewilligung im gleichen Zuge ausgehändigt (Zug um Zug). Andernfalls bleibt das Baugesuch Nr. 892 bis auf weiteres sistiert.