Anschlussgebühren / Gebühren allgemein Sicherheitsleistung: Fehlen einer gesetzlichen Grundlage. Im Übrigen genügt es dem Sinn und Zweck der Sicherstellung, wenn diese bei Baubeginn erfolgt. Sachverhalt Mit Protokollauszug (PA) vom 3. März 1998 fasste der Gemeinderat W. folgenden Beschluss: