Dies macht auch der Gemeinderat deutlich, indem er festhält, dass, sobald Baugesuche in den anderen Gebieten eingehen würden, allenfalls – soweit nötig – eine weitere Planungszone geprüft werde. Somit ist auch dieser Einwand der Beschwerdeführenden unbehelflich, soweit darauf überhaupt einzutreten ist. … 4.12 Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer Planungszone … erfüllt sind. … 5. Im Beschwerdeverfahren werden die Verfahrenskosten in der Regel nach Massgabe des Unterliegens und Obsiegens auf die Parteien verlegt (31 Abs. 2 VRPG). Im vorliegenden Verfahren unterlie-