5 von 7 Verteilung der Verkaufsfläche innerhalb eines grösseren Areals auf einzelne Parzellen und die Berücksichtigung bestehender Betriebe anbelangt, erforderlich würde, war dazumal aufgrund der (naturgemäss) fehlenden Erfahrung noch unklar. Diese Erkenntnis setzte sich – auch auf kantonaler Ebene – erst in der darauffolgenden Zeit durch, weshalb im Januar 2013 die genannten Empfehlungen sowie die Muster-BNO-Anpassungen erlassen wurden.