Auch die Muster-BNO enthalte neue Formulierungsvorschläge, die zeigten, dass eine örtliche Abgrenzung und Verteilungsregeln notwendig seien, dies insbesondere dann, wenn bereits Betriebe bestehen würden. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Behebung der Mängel sei offensichtlich, es handle sich um eine Nachbesserung in der Rechtssetzung. Die Vorschrift gebe die Planungsabsicht des Planungsträgers nicht korrekt wieder, weshalb das erforderliche Anpassungsbedürfnis ohne Weiteres bestehe. 4.8.3