Anderseits sind 2 Verteilungsregeln vorgesehen, die festlegen, wieviel m Verkaufsfläche einzelnen Gebieten oder Parzellen zukommt. Der Erlass einer Planungszone wird auch nach Angaben des Gemeinderats weiter umso mehr notwendig, als bereits ein Gesuch für einen Fachmarkt im betroffenen Gebiet vorliegt (Gesuch der Beschwerdeführenden), aber auch weitere Baugesuche in Zukunft zu erwarten sind. Mit Blick auf den Beschluss vom 22. Oktober 2011 erweist sich die erforderliche Planungsabsicht der Gemeinde somit als genügend konkretisiert.