… Aus den Ausführungen … geht insbesondere hervor, dass die fragliche Bestimmung umgehend im Rahmen einer Teilrevision der Nutzungsplanung geändert werden soll. Einerseits ist beabsichtigt, Klarheit hinsichtlich der Gebietsabgrenzung resp. des Geltungsbereichs zu schaffen. Anderseits sind 2 Verteilungsregeln vorgesehen, die festlegen, wieviel m Verkaufsfläche einzelnen Gebieten oder Parzellen zukommt.