dies sei aus hygienischen Gründen fragwürdig. (...). Auch das Projekt mit dem erweiterten Lichtschacht erfüllt nach Ansicht des Gemeinderats das Erfordernis der direkten Belichtung und damit der Wohnhygiene nicht (...). Das Baudepartement ist ebenfalls zum Schluss gelangt, die indirekte Belichtung durch den Lichthof genüge den wohnhygienischen Anforderungen nicht, und es seien auch keine Gründe für eine Ausnahmebewilligung ersichtlich (...). Die Beschwerdeführerin macht demgegenüber geltend, der "Lichthof" sei eher eine weite Mulde mit schräg ansteigenden Wänden;