"Mit Mail vom 31. Oktober 2017 ersuchen Sie den Gemeinderat um Einsicht in die bewilligten, rechtskräftigen Bauakten resp. Planunterlagen des Neubauprojekts von B. Wir haben Ihr Gesuch um Akteneinsicht geprüft und auf seine Rechtmässigkeit gemäss IDAG (Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen) überprüft.