Anbaute – Anbaute und Hauptgebäude müssen namentlich auch konstruktiv unabhängig sein, so dass ein Abbruch der Anbaute ohne Auswirkungen auf die Konstruktion des Hauptgebäudes erfolgen könnte. Bei einer Verschachtelung von angebautem Garagenteil mit Garagenteil im Hauptgebäude ist diese Unabhängigkeit nicht gegeben (Erw.3). Aus dem Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 20. August 2021 (EBVU 21.108) Aus den Erwägungen 2. Ausgangslage 2.1