Zwar schreibt Art. 1 SNV vor, dass im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch geeignete Massnahmen sicherzustellen sei, dass die Alterswohnungen nicht zweckentfremdet werden, mangels verbindlicher Vorgaben in den Sondernutzungsvorschriften kann mit diesem Passus die gewünschte Rechtssicherheit jedoch nicht garantiert werden. … 5.2.6