Mit dem Gestaltungsplan soll einerseits die Nachfrage betagter Menschen nach Wohnungen befriedigt werden, andererseits sollen aber explizit auch Strategien entwickelt werden, um junge Familien in die Gemeinde zu holen. Die zentrale Zielsetzung des Gestaltungsplans liegt denn auch laut Planungsbericht in der Befriedigung der Wohnungsnachfrage aller Bevölkerungsgruppen und nicht nur der betagten Bevölkerung. Der Bau von Eigentums- und Mietwohnungen für die gesamte Bevölkerung stellt aber kein öffentliches Interesse dar, das die Beanspruchung der Zone OE rechtfertigen würde (vgl. W ALDMANN, a.a.O., S. 38); vielmehr gehört eine solche Nutzung in eine klassische Wohn- oder Mischzone.