Der vorliegende Gestaltungsplan bezweckt, die bestehenden baurechtlichen Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung im Hinblick auf den Bau eines Pflegezentrums und von Alterswohnungen, kombiniert mit einem entsprechenden Angebot von Betreuungs- und Pflegedienstleistungen mit ‹Rund-um-die-Uhr-Betreuung› sowie einem öffentlichen Begegnungszentrum zu präzisieren. Er schafft die bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen für eine geordnete bauliche Entwicklung der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ‹H.›. Zudem werden die Anforderungen an eine der landschaftlich empfindlichen Lage angemessene Umgebungsgestaltung untersucht und konkretisiert.