3 von 6 durch die Behörden entzogen. Dies lässt sich auch aus den Materialien ableiten, welche explizit festhalten, dass die Durchmischung mit Familienwohnen erwünscht ist, womit der fehlende Konnex der Wohnungen zum Pflegezentrum und den Einrichtungen für Betreuungs- und Pflegedienstleistungen bestätigt wird. An dieser Beurteilung vermag auch Art. 13 SNV nichts zu ändern, welcher zwar den Abschluss eines Leistungsvertrags für die Pflegestation vorschreibt, nicht aber für die Wohnungen.