Der Bezug der Alterswohnungen zu einem Pflegezentrum oder zu Be- treuungs- und Pflegedienstleistungen ist nicht zwingend und dementsprechend lässt sich aus der Zwecksetzung auch kein öffentliches Interesse an den Wohnungen ableiten. Vielmehr sind nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung zukünftige Eigentümer bzw. Mieter der Wohnungen an den vom Gemeinderat ins Recht gelegten öffentlichen Zweck nicht gebunden: Die Wohnungen sind nicht auf die Nutzung durch Senioren oder pflegebedürftige Personen beschränkt, sondern sie stehen jeder Art von Wohnnutzung offen und sind jeglicher Kontrolle bezüglich Einhaltung des Zonenzwecks