hindertengerechtes Bauen) zu erstellen sind. Bereits die Verwendung der Formulierung «grundsätzlich» lässt klar erkennen, dass die Gemeinde keine Beschränkung auf ein Pflegezentrum und Alterswohnungen wollte, andernfalls sie auf den Zusatz «grundsätzlich» verzichtet hätte. Vielmehr lässt die gewählte Formulierung «grundsätzlich» bei der Umsetzung des Plans Alternativen sowohl zum Pflegezentrum als auch zu den Alterswohnungen zu; eine rechtsverbindliche Bindung der Wohnungen an das Pflegezentrum oder die Pflegeeinrichtungen besteht nicht.