Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE dient in erster Linie der Sicherung des Landbedarfs, auf den das Gemeinwesen für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben durch Erstellung von Bauten und Anlagen angewiesen ist (CHRISTIAN HÄUPTLI, a.a.O., § 15 N 91); weiter bezweckt sie auch, durch grosszügigere Vorschriften (z.B. fehlende Bestimmungen über die maximal zulässige Ausnützung) die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu ermöglichen, die nach den Bestimmungen der umgebenden Zonen nicht oder nur erschwert zulässig wären (SOG 2008, Nr. 20, Erw.