Ob dies auch für den Bau von Alterswohnungen gilt, ist umstritten (W ALDMANN, a.a.O., S. 89). Jedenfalls hatten die kantonalen Behörden die Zonenkonformität von Alterswohnungen in der Zone OE – soweit ersichtlich – bislang noch nicht zu beurteilen (vgl. dazu AGVE 2000, S. 211, welcher für Alters- und Pflegeheime die Zonenkonformität bejaht, Alterswohnungen jedoch nicht zu beurteilen hatte). 5.2.2