Wie bereits ausgeführt, will die Jahresvignette verhindern, dass sich Grünabfuhr über längere Zeit anhäuft und nicht laufend der Sammelstelle abgegeben wird. Die Pauschalisierung vereinfacht überdies den administrativen Aufwand. Bei Personen, die neu zuziehen oder umziehen, ist diese Gefahr des Anhäufens nicht gegeben. Auch sind die Personen, die davon profitieren, registriert, so dass sich der administrative Aufwand kaum erhöht. Für den Beschwerdeführer trifft dies alles nicht zu. Er beruft sich zu Unrecht auf rechtsgleiche Behandlung. Stichwörter: Abfallentsorgung