3. Rechtsgleiche Behandlung Der Stadtrat erlaubt Personen, die neu zuziehen oder innerhalb der Stadt den Wohnsitz wechseln und am neuen Domizil die Grünabfuhr in Anspruch nehmen, im Jahre des Zuzugs oder des Wohnungswechsels die Jahresvignette für die Grünabfuhr zu einem reduzierten Preis zu beziehen (und zwar pro rata temporis ab Datum des Wohnungsbezugs; Beschluss des Stadtrats vom 6. Mai 1996). Der Beschwerdeführer macht geltend, dass er als Erstbezüger der Jahresvignette gleich zu behandeln sei wie jene.