2. Zulässigkeit der Erhebung einer Jahrespauschale für Grünabfuhr a) Bundesrechtliche Vorgaben Der Beschwerdeführer hat für die Entsorgung der Grünabfuhr anfangs August 2011 eine Jahresvignette für einen 240-Liter- Solocontainer bezogen und dafür den Jahrespreis von Fr. 270.– bezahlt. Er meint, dass die Stadt für nicht erbrachte Leistungen keine Gebühr erheben dürfe, und verlangt eine Reduktion der Gebühr pro rata temporis um 7/12.