6. (...) c) Gewichtiger ist das Bestreben, jene Bereiche von Reklamen freizuhalten, wo bislang keine vorhanden sind. Das Interesse einer Gemeinde, den Wildwuchs von Plakatstellen zu verhindern, ist durchaus legitim (...). Generell sind aber in der Gemeinde K. wenige freistehende Plakatstellen anzutreffen. Die Aussage des Fachbeamten für Ortsbildschutz, dass derartige Plakatstellen für K. eher untypisch sind, hat etwas für sich.