Ästhetische Generalklausel Richtlinien genügen nicht, um Gebiete festzulegen, in denen freistehende Reklametafeln verboten sind. Sachverhalt kein Aus den Erwägungen 5. c) Der Gemeinderat K. hat am 26. Oktober 1998 ein Plakatkonzept beschlossen. Dieses bezeichnet planlich die Bereiche, innerhalb welcher der Gemeinderat Plakatstellen für bewilligungsfähig hält (...). Damit will der Gemeinderat dem Wildwuchs von Plakatstellen steuern. Das Konzept hat verwaltungsanweisenden Charakter und ist bei der Behandlung von Baugesuchen beizuziehen (...). Es handelt sich somit um Richtlinien, nach welchen der Gemeinderat seine Bewilligungspraxis ausrichten will.