- Keine Gleichstellung der Tätigkeiten in einem (eigenen) privaten Unternehmen (Leitung von Projekten für Gemeindeverwaltungen in den Bereichen Finanzverwaltung, Steuer- und Betreibungsämter) mit der Tätigkeit in einer Gemeindeverwaltung. - Keine Anrechnung von Tätigkeiten als "Wirtschaftsjurist" bei einer Treuhand- und Beratungsfirma. - Keine Anrechnung einer Tätigkeit als Fachrichter am Handelsgericht;