Letztlich sind die Ausführungen betreffend Rechtliches und Materielles auf fünf Seiten, welche grosszügig ausgestaltet sind, zu finden. Auch wenn der Beschwerdeführer ausführt, die Sachund Rechtslage habe sich als schwierig gestaltet (Zusammentragen und Berechnen von handschriftlich festgehaltenen Überstunden- und Überzeitsaldi der Klägerin von über einem Jahr; in der Sache sei es um einen "Anlehrvertrag", der vom Amt für Berufsbildung nicht anerkannt worden sei, gegangen), deuten die Ausführungen in der Klageschrift auf nicht allzu komplizierte rechtliche Abklärungen hin, sind die Ausführungen hierzu auf rund zwei Seiten zu finden.