Der Beschwerdeführer durfte in guten Treuen noch von einem Eigentum des Ehemannes an der Liegenschaft ausgehen. Das Spiel des Ehemannes, die eheliche Liegenschaft mit einem Steuerwert von Fr. 392'900.00 bei einer Hypothekarbelastung von Fr. 574'000.00 für einen Preis von Fr. 280'000.00 an den eigenen Bruder zu verkaufen, und diese gleich wieder zurückzumieten, erscheint mehr als fragwürdig. Es muss dem Beschwerdeführer zu Gute gehalten werden, dass nicht einfach auf dieses "Manöver" abgestellt werden konnte. Allerdings erscheint der klageweise geltend gemachte Verkehrswert von Fr. 650'000.00 aus anderen Gründen trotz "Manöver" nicht mehr als in guten Treuen vertretbar.