3. […] d) Nach dem Gesagten beträgt der Streitwert im vorliegenden Fall Fr. 35'150.--. Die Berechnung der Höhe des Verfahrenskostenvorschusses ist gestützt auf § 7 Abs. 2 VKD vorzunehmen. aa) Gemäss § 7 Abs. 2 VKD beträgt der Grundansatz in arbeitsgerichtlichen Streitsachen bei einem Streitwert zwischen Fr. 8'000.-- und Fr. 80'000.-- 7,5 % des um Fr. 8'000.-- verminderten Streitwertes. Im vorliegenden Fall ergibt sich somit folgende Berechnung: Streitwert (Fr. 35'150.--) ./. Abzug (Fr. 8'000.--) * 7,5 % […] bb) Die Ausführungen des Beschwerdeführers, es sei gestützt auf Art.