Hätte er die Auslieferung nicht bekämpft, sondern anerkannt, so wäre er innert kurzer Zeit den schweizerischen Behörden überstellt worden und hätte jedenfalls weniger als die gegen ihn ausgesprochenen 6 Monate Gefängnis in Untersuchungshaft verbringen müssen. Ob sein Verhalten im Auslieferungsverfahren schuldhaft (verwerflich oder leichtfertig) erfolgt ist, braucht nicht geprüft zu werden und kann offen bleiben. Jedenfalls musste nach der ungerechtfertigten Bekämpfung der Auslieferung durch den Gesuchsteller ein Gerichtsentscheid des obersten Bundesgerichtshofes in Brasilien ergehen, dieser dann im dafür vorgesehenen Amtsblatt veröffentlicht werden und in Rechtskraft erwachsen.