verfahren vor Bezirksgericht einen Kostenrahmen von Fr. 120.-- bis 6'000.-- vor (§ 17 Abs. 1 VKD), wobei die Gebühr bei einem Rückzug der Einsprache bis auf Fr. 24.-- gesenkt werden kann (§ 19 VKD). Das Gericht ist in der Festlegung der Gerichtsgebühr weitgehend frei.