Entscheid der Inspektionskommission vom 5. April 2001. 18 Vorbefassung (§ 2 lit. c. ZPO) Keine Vorbefassung des Gerichtspräsidenten im ordentlichen Verfahren zur Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts, wenn dieser bereits zuvor das Summarbegehren um vorsorgliche Vormerkung des Pfandrechts beurteilt hat. Aus dem Entscheid der Inspektionskommission vom 21. September 2001 i.S. X. Aus den Erwägungen