67 Art. 12 lit. i BGFA Verletzung der Berufspflichten; der Anwalt hat es trotz mehrmaliger Aufforderung unterlassen, der Klientin detaillierte Honorarabrechnungen zuzustellen. Aus dem Entscheid der Anwaltskommission vom 22. Juli 2020 (AVV.2019.45), i.S. Aufsichtsanzeige