Auch nach dieser Aufforderung hat der beanzeigte Anwalt der Anzeigerin nicht sämtliche Leistungsdetails zukommen lassen. Indem der beanzeigte Anwalt die Zustellung von detaillierten Honorarabrechnungen trotz Aufforderung der Klientin unterlassen hat, hat er die Berufsregel von Art. 12 lit. i BGFA verletzt.