Sinn und Zweck der detaillierten Rechnungslegung ist es nämlich, einer Klientin die Überprüfung der Anwaltsrechnung zu ermöglichen. Die Klientin soll überprüfen können, ob ein offenbares Missverhältnis zwischen der Leistung des Anwalts und ihrer Gegenleistung besteht, und insbesondere auch überprüfen können, ob ihr Anwalt Leistungen allenfalls doppelt in Rechnung gestellt hat. 2020 Anwaltsrecht 527