Beim ersten Mandat im 2015 ging es darum, für die ehemalige Mandantin (B.) ein Darlehen gegenüber einer Drittperson (C.) zu künden und zurückzufordern (vgl. Stellungnahme vom 28. Mai 2019, S. 1). Dieses Mandat hat rund zwei Arbeitsstunden umfasst (vgl. Beilage 1 zur Stellungnahme vom 11. November 2019; Detailaufstellung der Bemühungen im Mandat "B. - Zivilforderung C."). Beim zweiten Mandat geht es darum, dass die beanzeigte Anwältin namens ihrer Klientin (A.) im Zusammenhang mit der Miete Forderungen gegen die ehemalige Mandantin (B.) geltend macht.