schusses nicht möglich war – zu bewilligen, wenn der Anwalt sie beantragt, um selber eine Honorarforderung gegen seinen ehemaligen Klienten einzuklagen oder sich gegen Haftpflichtansprüche oder Strafanzeigen seiner ehemaligen Klienten zu wehren; zu verweigern ist eine verlangte Entbindung in diesen Fällen nur dann, wenn die Klientschaft ihrerseits ein höherrangiges Interesse an der Aufrechterhaltung des Anwaltsgeheimnisses hat (Urteil des Bundesgerichts 2C_215/2015 vom 16. Juni 2016 E. 5.2). Verwaltungsbehörden 2017 Wahlen und Abstimmungen 353 I. Wahlen und Abstimmungen