digten Anwalt mit Wirkung ab 21. März 2017 widerrufen habe (…). Mit Schreiben vom (…) bestätigte die Berufshaftpflichtversicherung gegenüber der Anwaltskommission, dass der beschuldigte Anwalt ab 1. September 2017 wieder über eine Versicherungsdeckung verfügt (…). 2.3. Der beschuldigte Anwalt anerkennt grundsätzlich, dass er im Zeitraum vom 21. März 2017 bis am 31. August 2017 keine Versicherungsdeckung hatte. (…) 2.4.