In der Folge forderte die Anzeigerin den beanzeigten Anwalt mit Schreiben vom 4. März 2016 auf, zu einem allfälligen Interessenkonflikt Stellung zu nehmen. Daraufhin teilte der beanzeigte Anwalt mit Schreiben vom 7. März 2016 mit, dass der Mitbeschuldigte B. künftig von Rechtsanwalt C. verteidigt werde. Gestützt auf die aktenkundigen Unterlagen und die obigen Ausführungen ist somit erstellt, dass der beanzeigte Anwalt im Zeitraum vom 3. bis am 7. März 2016 sowohl den Beschuldigten A. als auch den Mitbeschuldigten B. verteidigt hat. 3.3.2. (…)