sig. Voraussetzung für ihre Zulässigkeit ist jedoch, dass sich die Angeschuldigten in der Darstellung des Sachverhalts, in dessen rechtlicher Würdigung und in ihrer Tatbeteiligung einig sind. Der Anwalt hat zu beachten, dass bei der Verteidigung mehrerer Personen im Strafprozess in vielen Fällen Interessenkollisionen anfänglich nicht erkennbar sind, weil sie sich erst im Verlauf der Untersuchung herausbilden. So kann ein Mittäter plötzlich den Mitangeklagten beschuldigen oder so können Abhängigkeiten zutage treten, die eine gemeinsame Vertretung ausschliessen.