(…) 3.3.3. Die fragliche Werbung hat auch keine übertrieben auffällige Form. Die Reportage ist Teil einer Serie, mit welcher die Regionalzeitung die Gewerbebetriebe in der Region porträtiert. (…) Bei einer Gesamtbetrachtung verletzt das betreffende Inserat die von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung geforderte Zurückhaltung nicht. 3.3.4. Grundsätzlich besteht ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, dass Anwaltskanzleien über ihre Existenz sowie ihre Tätigkeitsgebiete orientieren.