3. 3.1. - 3.2. (…) 3.3. 3.3.1. Die vorliegende Reportage (…) wurde zwar von einem durch den Zeitungsverleger bezeichneten Dritten erstellt, sie erfolgte jedoch gestützt auf Interviews mit den beanzeigten Anwälten. Die Reportage wurde in einer Regionalzeitung veröffentlicht. Gemäss eigenen Angaben hat die Anwaltskanzlei die Gelegenheit zum Gegenlesen erhalten und in besagtem Text weder damals noch heute unsachliche Aussagen erkannt. Festzuhalten ist, dass sich die Reportage an eine unbestimmte Vielzahl von Personen richtet und eine gewisse Breitenwirkung entfaltet.