TESTA, S. 93]). Ein verbotener Interessenkonflikt liegt dann vor, wenn der Anwalt die Wahrung von Interessen eines Klienten übernommen und dabei Entscheidungen zu treffen hat, mit denen er sich potentiell in Konflikt zu eigenen oder anderen ihm zur Wahrung übertragenen Interessen begibt (vgl. TESTA, a.a.O., S. 93 f.). (...) 2.3 - 2.4 (...) 2.5 (…) Eine Berechtigte kann jederzeit auf die bereits gewährte unentgeltliche Rechtspflege verzichten. Wünscht jemand aus irgendwelchen Gründen keine staatliche Unterstützung, so ist sein Entscheid zu akzeptieren (vgl. DANIEL