72 Art. 12 lit. a BGFA Ein Rechtsanwalt, der trotz mehrfacher Aufforderung seitens der Staatsanwaltschaft und trotz Androhung eines Strafverfahrens die ihm überlassenen Akten nicht zurückschickt, verstösst gegen die Berufsregeln. Aus dem Entscheid der Anwaltskommission vom 16. August 2016 (AVV.2015.54), i.S. Aufsichtsanzeige Aus den Erwägungen