4. Die Stadt X ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz als Objekt von nationaler Bedeutung eingetragen (Anhang zur Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, VISOS, vom 9. September 1981). Bei der Inventarisierung werden die Ortsbilder in Ortsteile (Gebiete, Baugruppen, Umgebungszonen und Umgebungsrichtungen) aufgeschlüsselt. Jedem Ortsteil wird ein Erhaltungsziel zugeteilt. Das Erhaltungsziel soll Vorschläge zum Bewahren und Gestalten verbinden. Die Umsetzung der Erhaltungsziele soll sicherstellen, dass die wertvollen Eigenheiten des Ortsbildes – und damit seine nationale Bedeutung – ungeschmälert bleiben.