73 Baubewilligung - Bindung an die Schutzanliegen des ISOS im Rahmen des Ortsbildschutzes (Erw. 4) - Berücksichtigung des Umgebungsschutzes gemäss ISOS (Erw. 5) und Kulturgesetz (Erw. 6) - Sofern Ersatzmassnahmen die beeinträchtigende Wirkung auf die geschützten Objekte mindern, sind sie im Rahmen der Interessenabwägung zu beachten (Erw. 7.3). Aus dem Entscheid des Regierungsrats i.S. Y AG gegen den Entscheid des Departements Bildung, Kultur und Sport (Abteilung Kultur)/Stadtrats X vom 19. März 2014 (RRB Nr. 2014-000285). Aus den Erwägungen