2.6. Auf das Gesuch um Entbindung vom Anwaltsgeheimnis ist demnach nicht einzutreten. Der Gesuchsteller ist gestützt auf Art. 453 Abs. 2 ZGB berechtigt, der Erwachsenenschutzbehörde Mit- 388 Anwaltskommission 2015 teilung zu machen, ohne sich vorgängig von der Aufsichtskommission schriftlich entbinden zu lassen. Verwaltungsbehörden 2015 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 391 I. Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht