Nicht auszuschliessen ist, dass die beanzeigte Anwältin von der E Informationen hinsichtlich des Verhaltens der Mutter anlässlich des angezeigten Missbrauchs erhält, welche allenfalls sogar eine Strafanzeige gegen die Mutter (wegen Beihilfe o.ä.) nötig machen könnten. Im Verfahren betreffend Abänderung des Scheidungsurteils vertritt die beanzeigte Anwältin die Mutter und hat in diesem Zusammenhang gegen den Vorwurf, dass diese die Tochter vernachlässigt, respektive nicht genügend vor den Übergriffen ihres Lebenspartners R geschützt habe, vorzugehen.